AGB Webspaceweb
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Gesetzliche Regelung in Europa
Die ursprünglich im deutschen AGB-Gesetz entwickelten Regeln sind in vielen Fällen aich in das europäische Gemeinschaftsrecht übernommen worden. So zum Beispiel auch die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klausen in Verbraucherverträgen.Mit dieser Richtlinie verpflichten sich die Mitgliedsländer sich an bestimmte Gesetzesnormen zu halten und dementsprechende zu erlassen um die Verbraucher vor einer missbräuchlichen AGB-Klauseln schützen. In allen EU-Ländern darf man daher damit rechnen, dass im Grundsatz ähnliche Regelungen bestehen wie in Deutschland.
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AGB Begriff
Allgemeine Geschäftsbedingungen abgekürzt „AGB“ sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen welche den Vertrag über eine Dienstleistung oder Produkt regelt. Dabei werden auch keine Unterschiede gemacht ob die Bestimmung einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bildet. Ebenso ist für die Qualifizierung als Allgemeine Geschäftsbedingungen ohne Bedeutung, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat." (§ 305 Abs. 1 BGB)
Im Rahmen der im Privatrecht herrschenden Privatautonomie sieht das Gesetz zwar Regelungen für bestimmte Vertragstypen vor, erlaubt aber zumeist, dass die Vertragsparteien im Einzelfall in ihrem Vertrag ergänzende oder abweichende Regelungen treffen. Anders ist es nur, wenn eine gesetzliche Regelung nicht dispositiv (abdingbar) ist, sondern zwingend vorschreibt, dass von ihr in Verträgen nicht abgewichen werden darf.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Klauselwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Sie können im Schuldrecht neue, im Gesetz nicht vorgesehene Vertragstypen regeln. Sie verändern in der Regel gegenüber dem Gesetz die Risikoverteilung und Haftung häufig zu Gunsten des Verwenders und erleichtern diesem die Vertragsabwicklung. Darin liegt zugleich die Gefahr, dass der Verwender, meist ein Kaufmann und/oder Unternehmen, die meist wirtschaftlich stärker und geschäftlich erfahrener sind, einseitige und/oder überraschende Regelungen gegenüber einem Verbraucher durchsetzen können, die sich von Wertungen des Gesetzes zu weit entfernen.
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